Formulare und Informationen

Sensible GAS-Kunden

 

Mit dem 31 Dezember 2023 wird, wie vom Gesetz Nr. 142/2017 vorgeschrieben, der geschützte Grundversorgungsdienst für Gaslieferungen für Haushaltskunden eingestellt. Der geschützte Grundversorgungsdienst für Gaslieferungen ist jener Dienst, für den die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) vorgegeben werden.

 

ARERA wird weiterhin die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen ausschließlich für die sogenannten sensiblen Kunden, die ab dem 1.Jänner 2024 im Geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden beliefert werden, festlegen.

 

Um als sensibel eingestuft zu werden, muss der Endkunde mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • über 75 Jahre alt sein (d.h. er ist bereits 76 Jahre alt geworden, oder wird im Laufe des Kalenderjahres 76 Jahre alt);

  • er ist wirtschaftlich bedürftig gemäß Artikel 1, Komma 75, des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124;

  • er weist eine Beeinträchtigung gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 10, auf;

  • sein Lieferungspunkt befindet sich in einer nach Katastrophenfällen provisorisch eingerichteten Unterkunft.

 

Wie kann der Kunde im Geschützten Grundversorgungsdienst beliefert werden?

  1. falls Sie bereits zu den Kunden zählen, die automatisch als sensibel eingestuft sind, werden Sie automatisch ab dem 1.Jänner 2024 weiterhin im geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden beliefert, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine andere Lösung;

  2. Falls Sie nicht bereits automatisch zu den sensiblen Kunden zählen, und der Meinung sind, die entsprechenden Voraussetzungen zu haben, müssen Sie den Vertrag für den Geschützten Grundversorgungsdienst für sensible Kunden unterzeichnen.

 

Die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes für sensible Kunden sehen folgende Entgelte vor:

  • Spesen für den Rohstoff Erdgas (Komponente CMEM,m zur Deckung der Beschaffungskosten des Rohstoffs Erdgas im Großhandel und monatlich angepasst, Komponente CCR zur Deckung der Kosten für die mit der Gasbeschaffung im Großhandel verbundenen Tätigkeiten und halbjährlich angepasst; Komponente QVD zur Deckung der Vermarktungskosten und 12 Monate gültig);

  • Spesen für Transport und Zählerverwaltung (beinhalten: Transport, Messdienst, Verteilung und die entsprechende Vermarktung);

  • Spesen für Systemaufwendungen (die Systemaufwendungen werden von der Regulierungsbehörde ARERA festgelegt und alle drei Monate angepasst, sie sind für die Finanzierung der Tätigkeiten von allgemeinem Interesse für das Gassystem vorgesehen);

  • Steuern und sonstige Abgaben.

 

Die Preiskomponente zu Deckung der Beschaffungskosten des Rohstoffs Erdgas (CMEM,m) wird von der Regulierungsbehörde  ARERA angepasst und entspricht dem Monatsdurchschnitt der Preise auf dem Großhandelsmarkt (der PSV day ahead), sie wird auf der Webseite der Regulierungsbehörde innerhalb der ersten 2 Arbeitstage des ersten auf den Referenzmonat folgenden Monats veröffentlicht.

2024

Euro/MWh

Euro/GJ

Euro/Smc*

März

28,7375

7,982639

0,307491

Februar

27,8401

7,733361

0,297889

Januar

31,1903

8,663972

0,333736

 

*für Erdgaslieferungen  mit einem PCS (potere calorifico superiore) von 0,038520 GJ/Smc.

 

Die wirtschaftlichen Bedingungen sind auf der Webseite (ohne Stuern) der ARERA abrufbar link https://www.arera.it/area-operatori/prezzi-e-tariffe

 

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Regulierungsbehörde https://www.arera.it/consumatori verfügbar.